Hunting Goldens

Retrieverzucht Work & Show, Hunting School, Grooming

Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGBs) der Hunting Goldens HUNTING SCHOOL ab 01.01.2022

§ 1 Veranstalter

Veranstalter ist die Hundeschule Hunting Goldens HUNTING SCHOOL, Dimitri Lust, 64739 Höchst im Odenwald.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Welche Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Kurses/Seminars/Workshop.

§ 3 Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung des Kursteilnehmers. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Mensch oder Tier. Der Teilnehmer haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte und/oder deren Hunde verursacht werden.

§ 4 Benutzung des Trainingsplatzes

Die Benutzung des Trainingsplatzes und der Geräte, ist nur den zu den Kursen angemeldeten Personen/Hunden, im Rahmen der Kurse und unter Aufsicht der Trainer gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Geräte sind nicht zur Benutzung durch begleitende Kinder geeignet. Eltern bzw. Begleitpersonen von Kindern haben dafür Sorge zu tragen, dass mitgebrachte Kinder die Geräte nicht benutzen und haften für ihre Kinder.

§ 5 Hundehaftpflichtversicherung

Der Teilnehmer versichert, dass für den teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.

§ 6 Impfschutz/Ansteckende Krankheiten/Läufigkeit

Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen altersentsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Die Hundeschule behält sich vor, den Impfschutz zu kontrollieren. Läufige Hündinnen können nicht am Training teilnehmen und müssen für die Dauer (mind. 3 Wochen ab Beginn der Läufigkeit) der Läufigkeit aussetzen. In Ausnahmefällen können sie evtl. nach Rücksprache mit dem Trainer am Training teilnehmen. Der Trainer entscheidet, ob eine Teilnahme am Training möglich ist.

§ 7 Bezahlung und Stornierung

Einzelstunden

Die Gebühr für eine Einzelstunde muss spätestens 4 Tage vor dem vereinbarten Termin gezahlt werden.

Bei Stornierung von Einzelstunden durch den Kursteilnehmer, später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, werden 100% des Stundensatzes fällig. Bei Stornierungen des Termins durch die Hundeschule wird ein Ersatztermin angeboten, der mit dem Kursteilnehmer individuell abgestimmt wird.

Abgeschlossene Kurse mit fester Stundenzahl

Der Kursteilnehmer zahlt die Gebühr für die Kursstunden vor Beginn des Kurses. Für nicht in Anspruch genommene Trainingseinheiten Kurse, erfolgt keine Erstattung und die Stunden können nicht nachgeholt werden.

Trainingsferien/mehrtätige praktische und theoretische Workshops

Eine Anzahlung von 20% der Seminargebühr ist bei Anmeldung fällig. Die Anmeldung wird mit Eingang der schriftlichen Anmeldung gültig. Der Restbetrag ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung fällig.

Bei Stornierung fallen folgende Stornogebühren an:

Bis zu 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn 20 % Stornogebühr.

Bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80 % Stornogebühr.

Bei Stornierung später als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die gesamte Gebühr fällig.

Es kann ein Ersatzteilnehmer vorgeschlagen werden. Bestätigt die Hundeschule die Teilnahme des Ersatzteilnehmers und übernimmt dieser durch Anmeldung den Platz, entstehen dem Teilnehmer, der stornieren möchte, keine Stornogebühren für den stornierten Platz.

§ 8 Absage von Trainingseinheiten/Kursen durch die Hundeschule

Die Hundeschule behält sich vor, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl aus dem Programm zu nehmen. Seminare können bei zu geringer Zahl der Anmeldungen kurzfristig vom Veranstalter abgesagt werden. Bereits gezahlte Kursgebühren werden selbstverständlich rückerstattet.

Wird es der Hundeschule aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, unmöglich die Leistung zu erbringen, so hat der Kursteilnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung für die Ausfallzeit. Insbesondere gilt dies für Höhere Gewalt. Darunter fallen insbesondere Auflagen im Rahmen der Corona-Pandemie, die von Seiten der Ordnungsbehörden erlassen werden und die die Hundeschule zwingend zu befolgen hat.

Dies gilt auch für Wetterlagen (bsp. Schneesturm, Gewitter, Hagel, Starkregen, extreme Hitze) die ein Training unmöglich machen.

Die Hundeschule wird Ersatztermine für entfallene Trainingseinheiten anbieten. Sie ist hier nicht an einen zeitlichen Rahmen gebunden.

§ 9 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Höchst im Odenwald.

§ 10 Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollten einzelne Klauseln rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.